Erklärung zur Barrierefreiheit

Die KZV Sachsen-Anhalt (KZV LSA) ist im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bemüht, ihre Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen und zu erhalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte

www.kzv-lsa.de
www.zahni-wernden.de
www.keinelücke.de
www.netzwerk-gegen-kinderarmut.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Webauftritte der KZV LSA sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 derzeit noch nicht komplett vereinbar. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Websiten in diesem Zusammenhang weiter zu verbessern.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.02.2025 durchgeführten Selbstbewertung
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nicht vollrständig barrierefrei:

  1. Videos der KZV LSA enthalten noch keine Informationen in Gebärdensprache.
  2. PDF-Dokumente liegen gegebenenfalls nicht in einer barrierefreien Form vor. Sämtliche neuen PDF-Dokumente werden werden barrierefrei zur Verfügung gestellt, Bestandsdaten werden nach und nach barrierefrei gestaltet.
  3. Bilder und Bedienelemente können in seltenen Fällen noch nicht oder nur unzureichend mit einem Alternativtext versehen sein. keinen oder einen unzureichenden Alternativtext.
  4. Die Erreich- und Bedienbarkeit aller Elemente der Seite mittels Tastatur (Anforderung 9.2.1.1 Tastatur der EN 301 549) kann noch nicht uneingeschränkt gewährleistet werden.
  5. Die Webauftritte weisen noch diverse Kontrastfehler auf, das Verhältnis von Textfarbe zur Hintergrundfarbe entspricht nicht immer der Vorgabe von mindestens 4,5:1
  6. Nutzerdefinierte Präferenzen, wie zum Beispiel der Dark Mode des Betriebssystems oder Browsers oder individuelle Einstellungen zu Schriftart und -größe, sind nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt und zuletzt am 20.05.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte an:

Abt. Qualität und Kommunikation
Telefon: 0391 6293 -197
E-Mail: quk@kzv-lsa.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.