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Fachzahnarztvorbehalt gefährdet KFO-Versorgung: 66 Prozent der Praxen betroffen
66 Prozent der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen in Sachsen-Anhalt könnten aus der Versorgung herausfallen, wenn der im Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt für die vertragszahnärztliche Kieferorthopädie umgesetzt wird. Die Folge wären massive Versorgungseinbrüche. Darauf weisen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA), die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt (ZÄK SA), der Freie Verband Deutscher Zahnärzte Sachsen-Anhalt (FVDZ) sowie der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden – Landesverband Sachsen-Anhalt (BDK) gemeinsam hin.
Der Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, den das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt hat, sieht vor, dass kieferorthopädische Behandlungen künftig nur noch von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten erfolgen sollen. Ein erheblicher Teil der kieferorthopädischen Versorgung wird in Sachsen-Anhalt jedoch durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel erbracht.
Eine aktuelle Auswertung für Sachsen-Anhalt zeigt die Tragweite der geplanten Maßnahme: In nahezu allen Landkreisen würde mehr als die Hälfte der heute an der kieferorthopädischen Versorgung beteiligten Praxen wegfallen. So wären im Altmarkkreis Salzwedel über 80 Prozent der Praxen betroffen, im Burgenlandkreis und in Anhalt-Bitterfeld jeweils rund 85 Prozent. Im Jerichower Land würde die Versorgung sogar vollständig entfallen. Insgesamt würden landesweit 66 Prozent der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen.
„Diese Zahlen zeigen sehr deutlich: Der geplante Fachzahnarztvorbehalt ist kein Instrument zur Qualitätssicherung, sondern ein massiver Eingriff in die Versorgung“, erklärt Anne-Katrin Döffinger, Vorsitzende des BDK-Landesverbands Sachsen-Anhalt. „Gerade im ländlichen Raum würde die kieferorthopädische Behandlung für viele Kinder faktisch nicht mehr möglich sein.“
Auch aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sind die Folgen gravierend: „Unsere Zahlen zeigen, dass derzeit ein Großteil der kieferorthopädischen Versorgung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte sichergestellt wird, die keinen Fachzahnarzttitel haben“, betont Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt. „Wenn diese Strukturen wegfallen, entstehen Versorgungsengpässe, die nicht aufgefangen werden können.“
Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt verweist auf die konkreten Auswirkungen für Patientinnen und Patienten: „Die geplanten Regelungen führen nicht zu besserer Versorgung, sondern zu längeren Wegen, längeren Wartezeiten und im schlimmsten Fall dazu, dass Kinder gar keine kieferorthopädische Behandlung mehr erhalten“, erklärt Dr. Carsten Hünecke, Präsident der ZÄK Sachsen-Anhalt. „Die Folgen reichen von unbehandelten Zahnfehlstellungen über Kauprobleme bis hin zu Verzögerungen in der Sprachentwicklung.“
Bereits heute stoßen die Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte insbesondere im ländlichen Raum an ihre Kapazitätsgrenzen. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell nur noch 40 kieferorthopädische Fachpraxen – mit weiter sinkender Tendenz aufgrund altersbedingter Praxisaufgaben. Ohne die Unterstützung durch kieferorthopädisch tätige Allgemeinzahnärztinnen und -zahnärzte ist eine flächendeckende Versorgung nicht sicherzustellen.
Die vier Organisationen fordern daher gemeinsam den Verzicht auf den Fachzahnarztvorbehalt für die vertragszahnärztliche kieferorthopädische Behandlung.
Statt pauschaler Eingriffe brauche es differenzierte Lösungen, die bestehende Versorgungsstrukturen erhalten und insbesondere im ländlichen Raum sichern.
