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Zahnärzte-Vertreter warnen vor massiven Einschnitten für Kinder und Jugendliche
Der am 16. April 2026 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass kieferorthopädische Behandlungen künftig auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte beschränkt werden. Aus Sicht der zahnärztlichen Berufsvertretungen würde diese Maßnahme die Versorgung tausender Kinder und Jugendlicher in den ostdeutschen Bundesländern massiv beeinträchtigen.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer warnen vor den möglichen Folgen, sollte der Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu geltendem Recht werden. Besonders kritisch sehen sie die geplanten Einschränkungen in der kieferorthopädischen Versorgung.
Der geplante Fachzahnarztvorbehalt sei ein direkter Eingriff in funktionierende Versorgungsstrukturen, erklären die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer. Er gefährde insbesondere die kieferorthopädische Behandlung tausender Kinder und Jugendlicher.
Nach aktuellen Berechnungen könnten bundesweit mindestens 921.000 Patientinnen und Patienten ihre bisherige Behandlungsperspektive verlieren. Das entspricht mehr als jedem vierten Behandlungsfall.
Die neuen Bundesländer wären dabei besonders stark betroffen, da hier ein überdurchschnittlich großer Teil der kieferorthopädischen Versorgung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel erbracht wird. Die vorgesehenen Einschränkungen in der kieferorthopädischen Versorgung würden die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen.
Die Annahme, dieser Leistungsumfang könnte durch Fachzahnärzte kompensiert werden, ist realitätsfern, so die gemeinsame Bewertung der Ost-Vorstände. Darüber hinaus verstößt die geplante Regelung gegen die bestehende Approbationsordnung und kommt praktisch einem Berufsverbot für betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte gleich. Die zahnärztlichen Organisationen weisen zudem darauf hin, dass es keine belastbaren Hinweise auf Qualitätsdefizite in der bestehenden Versorgung gibt. Qualität werde bereits heute durch verbindliche Standards, Fortbildungspflichten und etablierte Prüfverfahren sichergestellt.
Statt einer Verbesserung der Versorgung drohen insbesondere im ländlichen Raum längere Wege, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung regionaler Ungleichgewichte.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer fordern daher den Verzicht auf den geplanten Fachzahnarztvorbehalt, die Anerkennung qualifizierter Fortbildungen sowie den Erhalt der bestehenden Versorgungsstrukturen.
Pressekontakt
- Landeszahnärztekammer Thüringen
Matthias Frölich, Tel. 0361 7432 136, E-Mail: m.froelich@lzkth.de - Landeszahnärztekammer Brandenburg
Jana Zadow-Dorr, Tel. 0355 38148 15, E-Mail: jzadow-dorr@lzkb.de - Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Gritt Kockot, Tel. 0385 5492 103, E-Mail: gritt.kockot@kzvmv.de - Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Grit Czapla, Tel. 0385 489306 85, E-Mail: g.czapla@zaekmv.de - Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen
Beate Riehme, Tel. 0351 8053 537, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzv-sachsen.de - Landeszahnärztekammer Sachsen
Anne Hesse, Tel. 0351 8066 278, E-Mail: izz.presse@lzk-sachsen.de - Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
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Andreas Stein, Tel. 0391 73939 22, E-Mail: stein@zahnaerztekammer-sah.de - Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen
Oliver Lang, Tel. 0361 6767 141, E-Mail: oliver.lang@kzv-thueringen.de - Landeszahnärztekammer Thüringen
Matthias Frölich, Tel. 0361 7432 136, E-Mail: m.froelich@lzkth.de
