Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
BKV; Stand: 22.12.2020 für das I. Quartal 2021
Wichtig !!! Beachten Sie, dass Sie das neue BKV für das I. Quartal 2021 (BKZ_2101.KPR) erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung des IV. Quartals 2020 in Ihr Praxisverwaltungssystem einlesen dürfen.
Komprimiert: BKV für das Wohnortprinzip; 22.12.2020
1. Quartal 2021
Dateiname: BKZ_2101.KPR
Azahl Sätze: 11.028
Anzahl Bytes: 719.751
Erstellt am: 22.12.2020
BKV; Stand: 24.09.2020 für das IV. Quartal 2020
Komprimiert: BKV für das Wohnortprinzip; 24.09.2020
4. Quartal 2020
Dateiname: BKZ_2010.KPR
Azahl Sätze: 11.029
Anzahl Bytes: 719.796
Erstellt am: 24.09.2020
Hinweis:
Das BKV ist eine ZIP-komprimierte Datei, welche jedoch auf Grund der bestehenden Namenskonvention die Endung ".KPR" trägt. Moderne Betriebssysteme erkennen den Dateityp jedoch am Dateiinhalt und benennen die Datei u.U. selbständig um, so dass sich dann z.B. die Datei BKZ_2007.zip auf Ihrem PC befindet.
Diese kann Ihr Praxisverwaltungssystem jedoch nicht "sehen". Sie müssen die Datei in diesem Fall umbenennen. Navigieren Sie dazu im Dateiexplorer dorthin, wo Sie die Datei gespeichert haben, klicken Sie sie mit der RECHTEN Maustaste an und wählen Sie aus dem Kontext-Menü umbenennen und ersetzen Sie die Endung .zip durch .KPR .
Sollten Sie Fragen zum Einlesen des BKV in Ihre Praxissoftware haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline Ihres Softwareherstellers.