Festzuschüsse Zahnersatz ab Oktober 2020

Festzuschüsse Zahnersatz ab Oktober 2020

Die KZBV informierte uns über die kurzfristig geänderte Verfahrensweise seitens der Krankenkassen hinsichtlich der Erstattung der höheren Festzuschüsse.
Betroffen sind alle Heil- und Kostenpläne, die vor der Erhöhung der Festzuschüsse ausgestellt und genehmigt worden, deren Eingliederung jedoch erst ab dem 01. Oktober 2020 erfolgt.
In diesen Fällen können die Versicherten diese Nachforderungen unmittelbar gegenüber der jeweiligen Krankenkasse geltend machen.
Zum Zwecke der Information Ihrer Patienten steht ein Flyer zum Download bereit, den die KZBV zur Verfügung gestellt hat.
Eine Abwicklung dieser Ansprüche über Ihre Praxis und die KZV wurde ausgeschlossen.

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