Neuer eHBA G2 noch nicht notwendig

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Beantragung eines neuen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA G2) im Moment nicht zwingend notwendig ist, da die neuen Fachanwendungen auch mit dem jetzigen eHBA funktionieren.


Die generelle Verwendung eines eHBAs (neu oder alt spielt keine Rolle) ist ab Januar 2021 verpflichtend.

Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang die Veröffentlichungen im Rundbrief 05/2020 und auf unserer Webseite.

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