Punktwert für Zahnersatz steigt um 2,53 Prozent

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich für das Jahr 2021 auf eine Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen um 2,53 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert geeinigt.

Durch die erhöhten Punktwerte steigen die Honorare der etwa 48.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für entsprechende Zahnersatzleistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Der bundesweit geltende Punktwert erhöht sich demnach bei allen Heil- und Kostenplänen, die ab 1. Januar 2021 ausgestellt werden, auf 0,9818 Euro.

Im Gegensatz zum ZE-Punktwert wird die Vergütung der Leistungen in den Bereichen KCH/PAR/KBR, KFO und FU/IP auf Länderebene vereinbart. Die Vergütungsverhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und den hiesigen Primär- und Ersatzkassen sind in vollem Gange und befinden sich auf einvernehmlichem Kurs. Ein erster erfolgreicher Abschluss mit der AOK Sachsen-Anhalt konnte auf der KZV-Vertreterversammlung Ende November verkündet werden.

 

 

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