Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
BKV; Stand: 19.03.2018 für das II. Quartal 2018
Wichtig !!! Beachten Sie, dass Sie das neue BKV für das II. Quartal 2018 (BKZ_1804.KPR) erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung des I. Quartals 2018, in Ihr Praxisverwaltungssystem einlesen dürfen.
Komprimiert: BKV für das Wohnortprinzip; 19.03.2018
2. Quartal 2018
Dateiname: BKZ_1804.KPR
Anzahl Sätze: 13476
Anzahl Bytes: 871.454
Erstellt am: 19.03.2018
BKV; Stand: 15.12.2017 für das I. Quartal 2018
Komprimiert: BKV für das Wohnortprinzip; 15.12.2017
1. Quartal 2018
Dateiname: BKZ_1801.KPR
Anzahl Sätze: 14401
Anzahl Bytes: 934.910
Erstellt am: 15.12.2017
Hinweis:
Das BKV ist eine ZIP-komprimierte Datei, welche jedoch auf Grund der bestehenden Namenskonvention die Endung ".KPR" trägt. Moderne Betriebssysteme erkennen den Dateityp jedoch am Dateiinhalt und benennen die Datei u.U. selbständig um, so dass sich dann z.B. die Datei BKZ_1301.zip auf Ihrem PC befindet.
Diese kann Ihr Praxisverwaltungssystem jedoch nicht "sehen". Sie müssen die Datei in diesem Fall umbenennen. Navigieren Sie dazu im Dateiexplorer dorthin, wo Sie die Datei gespeichert haben, klicken Sie sie mit der RECHTEN Maustaste an und wählen Sie aus dem Kontext-Menü umbenennen und ersetzen Sie die Endung .zip durch .KPR .
Sollten Sie Fragen zum Einlesen des BKV in Ihre Praxissoftware haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline Ihres Softwareherstellers.